Geschäftsbedingungen

für die Leistungen der „Pension Schwalbenweg“ in 12529 Schönefeld, Schwalbenweg 7, Haus 1 – 6

Die „Pension Schwalbenweg“ und die Gewerberäume werden von der DEGA Gasthof & Hotel GmbH (nachfolgend DEGA genannt) betrieben.

1. Vertragsverhältnis

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der DEGA bzw. der Pension mit dem Kunden zustande. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und schriftlich oder mündlich zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der DEGA insbesondere für die Überlassung von Pensionszimmern und Veranstaltungsräumen. Nur diese Geschäfts­bedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der DEGA gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzungen von Pensionszimmern zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DEGA.

2. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch die Pension. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
Der Pension steht in soweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer Abreise nach 11:00 Uhr der Rezeption dies spätestens am Vortag der Abreise bis 16:00 Uhr mitzuteilen, bei einer Abreise nach 15:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.

3. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich die Pension das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. In einem solchen Fall hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von diesem Recht innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung über die Preisänderungen Gebrauch, entfallen die in Ziff. 5 vereinbarten Stornierungsgebühren. Mit Großkunden werden individuelle Verträge abgeschlossen, deren Preise und sonstige Konditionen dort festgelegt sind.

4. Zahlungsbedingungen

Wurde vertraglich nicht anderes vereinbart, hat der Gast den Übernachtungs­preis im Voraus bei der Ankunft zu bezahlen. Bei längerfristigen Reservierungen erfolgt die Rechnungslegung jeweils im Voraus für maximal einen Monat. Bei Gruppenbuchungen kann die Pension vom Veranstalter eine Vorauszahlung verlangen. Andere Zahlungen sollen bar, oder per Rechnungslegungen erfolgen. Alle Rechnungen per Rechnungslegung sind binnen 6 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Verzug zu zahlen. Bei Über­schreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist die DEGA berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 5,00 EUR verlangt werden.

5. Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger von der DEGA nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der DEGA, behält sich die DEGA das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Absagen für im Voraus reservierte Zimmer sollten spätestens einen Monat vor der vorgesehenen Ankunft erfolgen. Nimmt der Gast das bestellt Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietetes Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird. (§552 BGB.) Im Übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Logis (bis 8 Personen)

  • Stornierungen oder Buchungsänderungen bis 18 Uhr am Anreisetag sind kostenfrei,
  • Stornierungen nach 18:00 Uhr am Anreisetag werden mit 90 % vom Gesamtreisepreis berechnet
  • unterlassene Stornierungen (No-Show) werden mit 90 % vom Gesamtreisepreis aller Übernachtungen berechnet

Logis (ab 9 Personen)

  • bis 21 Tage vor Anreise – kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Anreise – kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung,
  • bis 3 Tage vor Anreise – 80 % des vereinbarten Gesamtpreises,
  • unter 3 Tagen vor Anreise – 90 % des vereinbarten Gesamtpreis berechnet.

Im Übrigen gelten die im Vertrag schriftlich vereinbarten Stornierungsbedingungen.Geleistete Anzahlungen werden auf die oben genannten Stornierungsbedingungen angerechnet und nur soweit sie darüber hinaus geleistet wurden, zurückgezahlt.

6. Haftung

Die DEGA ist um die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen bemüht. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Wertgegenstände werden nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung für die DEGA.

Für die Aufbewahrung von Wertsachen wie Geld, Schmuck, elektronische Geräte u. a. Kostbarkeiten im angemieteten Zimmer wird keine Haftung übernommen. Während der Öffnungszeiten der Rezeption können Wertsachen zur Aufbewahrung der Rezeption übergeben werden.

Die Haftung der DEGA richtet sich grundsätzlich nach den Paragraphen 701 bis 703 BGB. Für aus den Zimmern entwendetes Eigentum haftet die DEGA nur, wenn ihren Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Verursachte Beschädigungen von Gästen an Einrichtungsgegenständen der Pension werden finanziell geahndet.

Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz oder einem anderen Ort, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungs­vertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hauses besteht nicht.

Mängel, Schäden oder Ansprüche sind durch den Gast unverzüglich der DEGA zu melden. Gemäß § 703 BGB erlischen die Ansprüche bei verspäteter Anzeige.

Für Beschädigungen oder Verlust, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der DEGA sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der DEGA liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigenen Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DEGA. Die DEGA hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichungen wesent­liche Interessen der DEGA beeinträchtigt werden oder die DEGA begründeten Anlass zur der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu. Soweit die DEGA technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rück­gabe dieser Einrichtung und stellt die DEGA von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Stornierungsfristen für Veranstaltungen sind:

  • bis 22 Tage vor Veranstaltung – kostenfrei,
  • bis 15 Tage vor Veranstaltung – 80 % vom vereinbarten Gesamtpreis,
  • bis 8 Tage vor Veranstaltung – voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 10 % des entgangenen Umsatzes
  • unter 8 Tagen vor Veranstaltung – voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 20 % des entgangenen Umsatzes.

Im übrigen gelten die im Vertrag schriftlich vereinbarten Stornierungsbedingungen. Geleistet Anzahlungen werden auf die oben genannten Stornierungsbedingungen angerechnet und nur soweit sie darüber hinaus geleistet wurden, zurückgezahlt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens der DEGA vorbehalten. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die DEGA kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Schaden zu vermeiden, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegen­ständen nur mit schriftlicher Zustimmung der DEGA zulässig.

8. Allgemeines

Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.